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Transformation und Personalrückbau

Souveräne führung bei
Rückbau und Transformation

Sehen Sie Krisen auch als Chance?

Personalumbau und -Rückbau sind immer komplex und heikel. Nicht selten fehlen hier Erfahrungen für griffige Strategien zur Sicherung des Images, Employer Brandings sowie robusten Zukunftsbildes. Was ist bekannt, was ist erlaubt, was nicht?

CTS Group AG ist Ihnen vordergründig vielleicht bekannt von ihren verhaltensbasierten Führungs- und Teamentwicklungen.

Unbekannt – weil über viele Jahre stets dezent im Hintergrund geführt – sind ihre Projekte im Personalrückbau, so zum Beispiel

  • 25 ICT-Spezialisten aus einer Abteilung von 175 MA in drei Monaten
  • Verschiebung Produktionsstätte in den Osten – 30% Produktionssteigerung zur Vorratssicherung während Transitionphase. Einführung der Mitarbeiter. Werkschliessung.
  • Abbau um einen Drittel und zwei Jahre später Schliessung einer Privatbank
  • 220 Personen an 10 Standorten in vier Monaten, Deutsch und Französisch, inkl. Entwicklung und Abschluss Sozialplan, Wahl und Moderationsunterstützung einer Personalkommission
  • und die Tatsache, dass alle kleinen und grossen Projekte dank einem Masterplan unbemerkt der Medien abliefen

CTS Impulse AG ist Ihnen mit bald 18‘000 Newplacement-Begleitungen an 8 Standorten möglicherweise bekannt

Unbekannt ist – dank Digitalisierung und eigener Transformation – noch die markante Preisreduktion um 40% der Kosten im Vergleich zum Marktstandard

  • dank plattform- und videogestütztem Newplacement via https://app.impetus.swiss
  • und besonderer Begleitung von Familien-Versorgenden

Verantwortlich hierfür zeichnet der Gründer und geschäftsführende Partner, Urs Thierstein. Er wirkte bereits 2007 als Co-Autor beim Thema Sozialplangestaltung von Swissconsultants: „Strukturwandel trifft Sozialpartnerschaft“ mit. Seine Coaching- und Experten-Teams sind so aufgestellt, dass sich die Unternehmung weitgehend aufs Tagesgeschäft konzentrieren kann. Gemeinsam werden die Akzente gesetzt, ob und welche internen Ressourcen eingesetzt werden und was zu welchem Zeitpunkt wo und wie kommuniziert wird. Der Schlüssel zum Erfolg ist immer die professionelle Vorbereitung im kleinstmöglichen Kreise.

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Diskutieren Sie frühzeitig mit Urs Thierstein
Marianne Favre Moreillon, DroitActif
Strukturwandel trifft Sozialpartnerschaft

Masterplan

Im Vorfeld entwickeln DroitActif und CTS mit dem Unternehmen einen Masterplan. So schützen wir die legitimen Interessen des Unternehmens und der Mitarbeitenden auf allen Ebenen, Image, employer branding, Entlastung des Kaders zu Gunsten der Konzentration aufs Tagesgeschäft, Begleitung und Betreuung der Mitarbeitenden, etc.

Präventive Begleitung

Jede Entlassung einer grossen Anzahl Mitarbeitenden aus wirtschaftlichen Gründen oder aufgrund von Restrukturierungsmassnahmen führt zu zahlreichen Fragen, zu denen Ihnen DroitActif praktische Antworten liefert:

  • Ab welcher Anzahl Entlassungen gelten diese als Massenentlassung?
  • Welches Verfahren gilt es anzuwenden?
  • Welches sind die verschiedenen Schritte bei einem Massenentlassungsverfahren?
  • Welches sind die Rechte des Personals?
  • Muss der Arbeitgeber einen Sozialplan bewilligen?
  • Wie ist das Vorgehen bei Entlassungen in verschiedenen Filialen oder an verschiedenen Produktionsstandorten?
  • Wie ist das Vorgehen, wenn der Arbeitgeber über keine Personalkommission verfügt?

Gestaffelte Entlassungen

 

Soll ein Massenentlassungsverfahren vermieden werden, können zeitlich gestaffelte Entlassungen in Frage kommen. Unter gewissen Umständen sind gestaffelte Entlassungen aus organisationstechnischen Gründen des Unternehmens nötig.

DroitActif klärt Sie auf über die Rechtmässigkeit von gestaffelten Entlassungen, über mögliche Verstösse und Risiken.

Planung der Verfahrensschritte

 

Ein Massenentlassungsverfahren beinhaltet mehrere formale Schritte wie namentlich die Einberufung der Personalkommission oder aller Mitarbeitenden, das Konsultationsverfahren, das freiwillige oder obligatorische Aushandeln eines Sozialplans, die Anzeige der beabsichtigen Massenentlassung an das kantonale Arbeitsamt und die Mitteilung der Entlassungen.

Die Dauer der Schritte und die zu treffenden Massnahmen unterscheiden sich stark je nach Umständen des Einzelfalles und Unternehmensgrösse und -Struktur.

Das Erstellen einer auf das Unternehmen abgestimmten Planung ermöglicht ein optimales Vorgehen im Verfahren und dessen einzelnen Schritten.

Kunsultationsverfahren für das Personal

 

Das Konsultationsverfahren für das Personal ist von grundlegender Bedeutung: Bei einem Verstoss gegen diese Pflicht gelten die Entlassungen als missbräuchlich.

DroitActif und CTS begleiten Sie bei der Aufgleisung des Konsultationsverfahrens und bei der Erstellung der verschiedenen an das Personal oder die Personalvertretung gerichteten Dokumente.

Sozialplan

 

DroitActif und CTS unterstützen Sie bei der Erstellung und Aushandlung eines Sozialplans, der dem rechtlich vorgegebenen Grundsatz der Gleichbehandlung nachkommt.

 

Vorgehen beim kantonalen Arbeitsamt

 

DroitActif und CTS unterstützen Sie bei der Anzeige an das kantonale Arbeitsamt und bei der Erstellung der an diese Behörde gerichteten Dokumente. Wir können Sie bei dieser Behörde auch vertreten.

 

Gewerkschaften und Streik

 

Bei Massenentlassungen kommt es vor, dass Gewerkschaften innerhalb des Unternehmens aktiv werden oder sogar, dass das Personal streikt. In solchen Situationen unterstützt Sie DroitActif und CTS mit ihrer Erfahrung und Know-how.

  • Haben die Gewerkschaften das Recht, das Unternehmensgrundstück zu betreten
  • Unter welchen Bedingungen kann die Gewerkschaft das Personal bei einem Konsultationsverfahren beschlussfähig vertreten?
  • Wann ist ein Streik widerrechtlich?
  •  Über welche Handlungsmöglichkeiten verfügt der Arbeitgeber, um einen Streik zu beenden?
  •  An welche Behörde muss man sich wenden?

 

UMgang mit Sonderfällen

 

In zahlreichen Sonderfällen, die bei einer Massenentlassung auftreten können, wird ein auf den jeweiligen Fall abgestimmter Umgang erfordert:

  •  Was geschieht mit Mitarbeitenden, die während des Konsultationsverfahrens abwesend sind?
  •  Müssen in der Schweiz tätige ausländische Mitarbeitende oder im Ausland beschäftigte Mitarbeitende berücksichtigt werden?
  •  Was geschieht mit Mitarbeiterinnen im Mutterschaftsurlaub oder mit Mitarbeitenden, die während der Konsultation krankgeschrieben sind?
  • Welches ist das Vorgehen, wenn am Datum der Schliessung des Unternehmens oder der Filiale bestimmte arbeitsunfähige Mitarbeitende immer noch unter Kündigungsschutz stehen?
  •  Was geschieht mit Abgangsentschädigungen, die schon an einen Mitarbeiter überwiesen wurden, der anschliessend bei einer Tochtergesellschaft angestellt wird oder dem eine andere Funktion angeboten wird?
  • Können Lernende in eine Massenentlassung miteinbezogen werden?

 

 

 

 

 

 

 

 

Kontaktaufnahme

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Für eine erste Lagebeurteilung zum frühest möglichen Zeitpunkt: